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Kirchlicher Unterricht
7.1 Grundlagen
Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau:
§ 37 Pädagogisches Handeln
1. Das Pädagogische Handeln macht mittels stufen- und altersgerechten Angeboten
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit der Botschaft der Bibel
vertraut und befähigt sie, Fragen des Glaubens und Lebens mündig
zu bedenken und in das eigene Leben zu integrieren.
2. Das Pädagogische Handeln orientiert sich an der Taufe, entfaltet ihre Bedeutung
oder führt zu ihr hin.
3. Der Unterricht wird in der Kirchgemeinde des Wohnortes besucht.
Ausnahmen bedürfen der Bewilligung der beiden zuständigen Kirchenpflegen.
4. Die Kirchenpflege entscheidet über Art, Ort und Umfang des kirchlichen
Religionsunterrichts. Dieser Unterricht kann einer Pfarrerin, einem Pfarrer
oder einer katechetischen Fachperson übertragen werden und steht
unter der Aufsicht der Kirchenpflege.
Zudem gilt das Reglement über das Pädagogische Handeln, sowie die aktuelle Version des PH-Konzeptes der Reformierten Kirche Kulm.
7.2 Voraussetzungen
„Die Kirche und ihre Angebote sind offen für alle, die danach fragen. Kirchliche Handlungen gründen auf kirchlicher Mitgliedschaft und sind in erster Linie für Mitglieder da.“ Diese Grundsätze hält die Kirchenordnung fest. Kirchliche Handlungen sind: Taufe, Konfirmation mit Unterricht, Trauung, Abdankung, Segnung. Es muss mindestens ein Elternteil und das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche Mitglied der Reformierten Kirche Kulm sein.
Immer mehr Nichtmitglieder oder deren Angehörige verspüren das Bedürfnis, einzelne Angebote der Kirche und kirchliche Handlungen in Anspruch zu nehmen. Die Reformierte Kirche Kulm kommt diesen Erwartungen nach.
7.3 Unterrichtsstufen
Die Reformierte Kirche Kulm bietet die Unterrichtsstufen gemäss aktuellem PH-Konzept an.
7.4 Gebühren
Für Kinder und Jugendliche, welche selbst, sowie mindestens ein Elternteil Mitglied der Reformierten Kirche Kulm ist, werden keine Gebühren erhoben.
Für ein Kind oder Jugendlichen, welches/welcher selbst nicht der Reformierten Kirche Kulm angehört und die Eltern nicht Mitglieder sind, werden Gebühren gemäss Gebührenreglement erhoben.
Weitere Informationen finden Sie im Reglement für Amtshandlungen (Punkt 7), sowie im Gebührenreglement für Amtshandlungen: