Abdankung

 

 

5.1 Grundlagen

Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau:

§ 28a Abdankung

1. Die Abdankung findet in einem Kasualgottesdienst statt, in dem durch Gottes Wort
Hoffnung und Trost zugesprochen wird. Ihr kann ein Gebet am Grab
vorausgehen oder folgen.
2. Abdankungen werden im nächstfolgenden Gemeindegottesdienst bekanntgegeben.
3. Für Abdankungen Verstorbener anderer Landeskirchen oder
Glaubensgemeinschaften kann die Kirche auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Der Kirchenrat erlässt dazu Empfehlungen.

4. Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über das Bestattungs­wesen
zu beachten.

 

5.2 Voraussetzungen

Erste Anlaufstelle ist das Bestattungsamt der politischen Gemeinde, welches mit den Angehörigen die Bestattungsart und den Termin für die Beisetzung und Abdankung bestimmt. Mit der diensthabenden Pfarrperson werden danach die Details für die Abdankung besprochen.

Bestattungen finden nur an Werktagen statt. 

Es ist Aufgabe der politischen Gemeinde, für ein schickliches Begräbnis aller Verstorbenen zu sorgen, ungeachtet der Zugehörigkeit zu kirchlichen Institutionen.

Die Kirchenpflege entscheidet, ob und welche anderen Konfessionen oder Ritualbegleiter in den Räumlichkeiten der Reformierten Kirche Kulm Abdankungen vollziehen dürfen.

Grundsätzlich geht ein Anspruch auf kirchliche Leistungen mit dem Austritt aus der Landeskirche verloren. Der Austritt könnte sogar als Wunsch verstanden werden, dass anlässlich der Beerdigung oder Urnenbeisetzung kein Trauergottesdienst stattfinden soll.

Wenden sich Angehörige nach einem Todesfall trotzdem an die Pfarrperson, gilt zuerst die bedingungslose Seelsorge. Ergibt sich daraus der Wunsch nach einer öffentlichen kirchlichen Abdankungsfeier, kann eine solche stattfinden, gesehen als Dienst an der Gemeinde. Die Kirchenpflege ist darüber zu informieren und es gilt der Grundsatz, dass keine Pfarrperson verpflichtet ist, gegen ihre Überzeugung diesen Dienst zu erbringen.

 

5.3 Register

Die Abdankung wird im Register derjenigen Kirchgemeinde eingetragen, auf deren Boden sie stattgefunden hat.

 

5.4 Blumenschmuck in der Kirche

Gemäss einem früheren Beschluss der Kirchgemeindeversammlung werden bei Abdankungen Kränze nicht in der Kirche, sondern vor der Kirche aufgestellt – dies symbolisiert die Gleichartigkeit aller Verstorbenen in der Kirche, egal ob reich oder arm.

Es wird somit lediglich der kirchliche Blumenschmuck in der Kirche aufgestellt, für andere Dekorationen nehmen Sie bitte mit der Pfarrperson Rücksprache.

 

5.5 Aufbahrung in der Kirche

Die Reformierte Kirche Kulm untersagt das Aufbahren in der reformierten Kirchen Unterkulm und Teufenthal, wie auch das Aufbahren bei reformierten Abdankungen in der Aula Oberkulm.

 

5.6 Grabgeläute

Sofern die Angehörigen nicht ausdrücklich darauf verzichten, wird jede Beisetzung und Abdankung eingeläutet, mit Ausnahme bei Totgeburten.

 

5.7 Musik

Der Gottesdienst wird durch einen Kirchenmusiker der Reformierten Kirche Kulm musikalisch begleitet. Für weitergehende musikalische Wünsche hat sich die Trauerfamilie mit der Pfarrperson abzusprechen. Wenn selber ein Musiker organisiert werden möchte, ist bezüglich der Orgelbenützung vorab mit dem Orgelverantwortlichen Kontakt aufzunehmen. Weitere bzw. andere musikalische Begleitung der Abdankung liegt im Ermessen der Trauerfamilie und ist direkt durch diese zu entschädigen. Ausserhalb eines Kasualgottesdienstes in den Gebäuden der Reformierten Kirche Kulm besteht kein Anspruch auf musikalische Begleitung der Abdankung.

 

5.8 Kollekte

Es wird bei kirchlichen Abdankungen eine Kollekte erhoben. Der Zweck dieser Kollekte wird von der Trauerfamilie in Absprache mit der Pfarrperson festgelegt.

 

5.9 Apéro

Für einen eventuellen Apéro nach dem Abdankungsgottesdienst stehen Ihnen die Umgebung der Kirche und die kirchlichen Räumlichkeiten auf Wunsch zur Verfügung. Bitte nehmen Sie für Besichtigungen oder organisatorischen Fragen rechtzeitig mit den entsprechenden Sigristen Kontakt auf.

Beachten Sie zudem das Raumbenützungsreglement der Reformierten Kirche Kulm.

 

5.10 Gebühren

Für Mitglieder der Reformierten Kirche Kulm entstehen keine Kosten.

Für die Abdankung einer Person, welche nicht der Reformierten Kirche Kulm angehört, werden Gebühren gemäss Gebührenreglement erhoben.



Weitere Informationen finden Sie im Reglement für Amtshandlungen (Punkt 5), sowie im Gebührenreglement für Amtshandlungen: 

Reglement Amtshandlungen

Gebührenreglement