Trauung

 

 

4.1 Grundlagen

Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau:

§ 28 Trauung
1. Die kirchliche Trauung ist ein Kasualgottesdienst, in dem den Eheleuten durch
Gottes Wort Verheissung und Segen zugesprochen wird. Auf Wunsch kann
die Trauung in einem Gemeindegottesdienst vollzogen werden.

2. Die Trauung eines gemischt-konfessionellen Paars findet in einem
Kasualgottesdienst statt, welcher nach Möglichkeit die Traditionen beider
Konfessionen berücksichtigt. Für kirchenrechtliche Aspekte beachtet die Pfarrerin
oder der Pfarrer die Weisungen, die von den Kirchenleitungen gemeinsam
erarbeitet worden sind.

3. Bei der Trauung gehört mindestens ein Teil des Ehepaars der reformierten Kirche an.
4. Der Trauung geht ein Traugespräch zwischen der Pfarrerin oder dem Pfarrer und
den Eheleuten voran.

5. Die Vorweisung einer Kopie aus dem Familienausweis oder einer Kopie des
zivilstandsamtlichen Ehescheins ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung.
Diese Kopie wird im Archiv derjenigen Kirchgemeinde aufbewahrt, in der die
Trauung vollzogen wird.

6. Die Trauung wird den Eheleuten schriftlich in der Traubibel oder auf
dem Trauschein bestätigt.

7. Trauungen können der Kirchgemeinde im Gottesdienst des folgenden Sonntags
bekannt gegeben werden.


4.2 Voraussetzungen

Der Nachweis der Ziviltrauung ist die Voraussetzung für den kirchlichen Trauakt. Seit dem 01. Januar 2000 ist das neue Eherecht in Kraft. Auf dem Standesamt wird nur noch auf Wunsch und gegen Bezahlung ein Trauschein abgegeben. Als Nachweis der zivilen Trauung genügt eine Kopie der entsprechenden Seite aus dem Familienbüchlein. Diese wird von der Kirchgemeinde archiviert.

Die Kirchenpflege entscheidet, ob und welche Mitglieder anderer Konfessionen oder Ritualbegleiter in der Kirche Trauungen vollziehen dürfen.

Eine Hochzeit ist so früh wie möglich beim Pfarramt oder Sekretariat der Reformierten Kirche Kulm anzumelden. Die zuständige Pfarrperson wird sich zu einem vorbereitenden Gespräch mit dem Brautpaar in Kontakt setzen.


4.3 Register

Die Trauung wird im Register derjenigen Kirchgemeinde eingetragen, auf deren Boden sie stattgefunden hat. Ihr Vollzug wird den Eheleuten durch Urkunde oder Eintrag in der Traubibel bestätigt. Sie kann im folgenden Sonntagsgottesdienst bekannt gegeben werden. 


4.4 Dekoration

Für die Dekoration und den Blumenschmuck in der Kirche ist das Brautpaar verantwortlich. Die Dekoration ist nach der Trauung wieder zu entfernen. Zudem ist es nicht erlaubt, in der Kirche und in der Umgebung Blumen, Reis oder Ähnliches zu streuen.


4.5 Fotografieren

Fotografieren und filmen während der Trauung ist nur nach Absprache mit der Pfarrperson möglich und ist auf ein Minimum zu beschränken.


4.6 Musik

Der Gottesdienst wird durch einen Kirchenmusiker der Reformierten Kirche Kulm musikalisch begleitet. Für weitergehende musikalische Wünsche hat sich das Brautpaar mit der Pfarrperson abzusprechen. Wenn selber ein Musiker organisiert werden möchte, ist bezüglich einer allfälligen Orgelbenützung vorab mit dem Orgelverantwortlichen Kontakt aufzunehmen. Weitere bzw. andere musikalische Begleitung der Trauung liegt im Ermessen des Brautpaares und ist direkt durch dieses zu entschädigen. Ausserhalb eines Gemeinde- oder Kasualgottesdienstes in den Gebäuden der Reformierten Kirche Kulm besteht kein Anspruch auf musikalische Begleitung der Trauung.


4.7 Kollekte

Es wird bei kirchlichen Trauungen eine Kollekte erhoben. Der Zweck dieser Kollekte wird vom Hochzeitspaar in Absprache mit der Pfarrperson festgelegt.


4.8 Apéro

Für einen eventuellen Apéro nach dem Traugottesdienst stehen Ihnen die Umgebung der Kirche und die kirchlichen Räumlichkeiten auf Wunsch zur Verfügung. Bitte nehmen Sie für Besichtigungen oder organisatorischen Fragen rechtzeitig mit den entsprechenden Sigristen Kontakt auf.

Beachten Sie zudem das Raumbenützungsreglement der Reformierten Kirche Kulm.


4.9 Gebühren

Für Mitglieder der Reformierten Kirche Kulm entstehen keine Kosten (Ausnahme auswärtige Musiker und Miete weiterer Räumlichkeiten für Apèro) für eine Trauung innerhalb der Reformierten Kirche Kulm.

Werden Trauungen ausserhalb der Kirchgemeinde vollzogen oder nicht mit einer Pfarrperson der Kirchgemeinde, sind die entstehenden Kosten direkt vom Brautpaar zu tragen.

Für die Trauung eines Brautpaares, welches nicht der Reformierten Kirche Kulm angehört, werden Gebühren gemäss Gebührenreglement erhoben.

 

Weitere Informationen finden Sie im Reglement für Amtshandlungen (Punkt 4), sowie im Gebührenreglement für Amtshandlungen: 

Reglement Amtshandlungen

Gebührenreglement