Konfirmation

 

 

3.1 Grundlagen

Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau:

§ 27 Konfirmation

Die Konfirmation nimmt das Ja Gottes auf, wie es auch in der Taufe zum Ausdruck kommt. Im Konfirmationsgottesdienst begleitet die Kirchgemeinde durch ihre Fürbitte die Jugendlichen auf dem Weg ins Erwachsenenleben, lädt sie zu verantwort­lichem Christsein und zur Teilnahme am Leben der Kirche ein und spricht ihnen Gottes Segen zu.

Zudem gilt das Reglement über das Pädagogische Handeln, sowie die aktuelle Version des PH-Konzeptes der Reformierten Kirche Kulm.


3.2 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Konfirmation ist der Besuch des Konfirmandenunterrichts. Zusätzlich ist jeder Konfirmand verpflichtet, die gemäss Konzept geltenden Einsätze zu absolvieren. Werden ein oder mehrere obiger Punkte nicht erfüllt, kann dem Konfirmanden die Konfirmation durch Beschluss der Kirchenpflege verweigert werden.

Die Taufe ist keine Voraussetzung für die Konfirmation. Wenn nicht getaufte Konfirmanden die Taufe wünschen, so kann sie im Rahmen eines Konfirmandenlagers, eines Gemeindegottesdienstes oder im Konfirmationsgottesdienst selbst vollzogen werden. 


3.3 Register

Die Konfirmanden erhalten einen Bibelspruch, welcher zusammen mit dem Vollzug der Konfirmation auf einer Urkunde festgehalten wird. Die Konfirmanden sind nach urkundlich bestätigter Konfirmation im Register der Kirchgemeinde festzuhalten.


3.4 Musik

Der Konfirmationsgottesdienst wird durch die Pfarrperson und die Konfirmationsklasse gestaltet und organisiert. Die Kirchenpflege überlässt die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes der Konfirmationsklasse. Allfällige Auslagen für musikalische Begleitungen sind frühzeitig, schriftlich bei der Kirchenpflege zu beantragen.


3.5 Kollekte

Bei einer Konfirmation wird eine Kollekte erhoben, welcher je zur Hälfte der Kantonalkollekte und dem Jugendfonds der Reformierten Kirche Kulm zu Gute kommt.


3.6 Gebühren

Für Mitglieder der Reformierten Kirche Kulm entstehen keine Kosten.

Für die Konfirmation eines Jugendlichen, welcher nicht der Reformierten Kirche Kulm angehört, werden Gebühren gemäss Gebührenreglement erhoben.

 

Weitere Informationen finden Sie im Reglement für Amtshandlungen (Punkt 3), sowie im Gebührenreglement für Amtshandlungen: 

Reglement Amtshandlungen

Gebührenreglement