Videoüberwachung

Wir heissen alle Besucherinnen und Besucher in und um unsere Gebäude, sowie auf den Parkanlagen herzlich willkommen.
Sie sollen einen Ort der Ruhe und Besinnung vorfinden - wer sich auf unserem Areal aufhalten will, hält sich deshalb an die normalen Anstandsregeln.

 

Leider mussten wir feststellen, dass vermehrt Vandalismus und Littering an und in Gebäuden begangen wurde, sowie der Konsum von Alkohol und Drogen auf unseren Grundstücken, auf Friedhöfen und Grünanlagen stetig zugenommen hat.
Die Kirchenpflege hat deshalb entschieden, sämtliche Gebäude, teilweise Innenbereiche, sowie die Umgebung per Videoüberwachung zu sichern.
In Zusammenarbeit mit der Polizei konnten Schäden auf ein Minimum reduziert und fehlbare Personen zur Anzeige gebracht werden.

 

Da es sich um personenbezogene und somit schützenswerte Daten handelt, wurde unter Berücksichtigung von nationalen und kantonalen Rechtsgrundlagen ein Merkblatt betreffend Videoüberwachung und Zutrittsaufzeichnung erstellt.

In diesem wird festgehalten, dass Innen-, Aussen- und Eingangsbereiche und zum Teil auch Aussenanlagen und Parkplätze der Reformierten Kirche Kulm zu Sicherheitszwecken durch Videokameras überwacht werden.
Die Videoüberwachung wird mittels Hausordnung an den Gebäuden erkennbar gemacht.

Diese Aufzeichnungen werden spätestens nach 7 Tagen automatisch überschrieben. Der Zugriff auf die Daten ist klar geregelt und die Videoaufzeichnungen dürfen ausschliesslich den Strafverfolgungsbehörden auf entsprechende Verfügung hin oder an Behörden, an denen die Reformierte Kirche Kulm Rechtsansprüche - also beispielsweise bei Verstoss gegen die Hausordnung - geltend macht, weiter gegeben werden.

 

Detaillierte Informationen erhalten Sie im Merkblatt betreffend Videoüberwachung, sowie den nationalen und kantonalen Gesetzgebungen.

 

Merkblatt Videoüberwachung