Reglement

 

 

1. Allgemein

Die Reformierte Kirche Kulm stellt Räume zur Pflege und Förderung eines aktiven Gemeindelebens zur Verfügung. Die Räumlichkeiten stehen in erster Linie der Kirchgemeinde für ihre Veranstaltungen zur Verfügung. Andere Organisationen und Privatpersonen können die Räume gegen Bezahlung ebenfalls benutzen. Kirchliche Anlässe haben bei der Belegung der Räume Priorität.


2. Gesuche um Benützung

Gesuche für eine Raumbenützung sind schriftlich beim Sekretariat mit dem offiziellen Anmeldeformular einzureichen. Formulare sind beim Sekretariat oder auf der Homepage erhältlich.
Gruppen der Kirchgemeinde belegen die Räume nach telefonischer Absprache.
 
Eine Bewilligung wird vom Sekretariat erteilt. Über spezielle Fälle oder Ablehnung entscheidet die Kirchenpflege. Bei Doppelbelegung ist der Eingang der Anmeldung entscheidend. Das Sekretariat führt den Belegungsplan und besorgt die Koordination mit allen Beteiligten.
 
An kirchlichen Feiertagen werden die Räumlichkeiten nicht vermietet.


3. Raumantritt / Raumrückgabe

Der Raumantritt und die Raumrückgabe bzw. die Schlüsselübergabe ist mit der Sigristin abzusprechen. Die notwendige Arbeitszeit der Sigristin ist beim Raumantritt abzusprechen und bei der Raumrückgabe vom Veranstalter zu bestätigen.
Das Aufstellen und Wegräumen der Bestuhlung und der Tische sind unter Anleitung der Sigristin durch den Veranstalter auszuführen. Die Bedienung sämtlicher technischer Anlagen wie Beamer, Lautsprecher, Kaffeemaschine ist Sache der Sigristin oder eine von ihr instruierten Person. Es ist nicht gestattet, selber mitgebrachte Kaffeepads in den Maschinen der Kirche zu verwenden. Diese werden trotzdem gemäss Tarif verrechnet (gem. Zähler der Maschine).


4. Reinigung

Während des Anlasses ist der Veranstalter für den Zustand der sanitären Anlagen verantwortlich. Die Räume sind besenrein zu verlassen. Das Reinigungsmaterial wird zur Verfügung gestellt. Nachreinigungen werden gemäss Tarif verrechnet. Das Geschirr muss sauber gewaschen und versorgt werden. Allfälliges Bruchglas ist der Sigristin zu melden. Tische, der Küchenbereich, Küchengeräte und sonstige Gerätschaften sind gemäss Anweisungen der Sigristin zu reinigen. Die Umgebung ist nach dem Anlass von sämtlichem Unrat zu säubern. Allfällige Wegweiser sind zu entfernen. Für die Entsorgung von Kehricht und sonstigem Abfall stellt die Kirchgemeinde einen Kehrichtsack von 60 Liter zur Verfügung. Weiterer Abfall ist durch den Veranstalter zu entsorgen.


5. Gebühren

Die Benützungsgebühren richten sich nach den Raumbenützungstarifen der Reformierten Kirche Kulm. Diese wird zusammen mit dem Formular Benützungsgesuch abgegeben. Die Entschädigung der Sigristin erfolgt durch die Kirchgemeinde aufgrund der Meldung gemäss Ziffer 3. Eine Stunde Arbeitszeit ist im Mietpreis inbegriffen. Zusätzliche Aufwendungen für Reinigungen oder anderen Arbeiten werden gemäss Tarif verrechnet.
 
Für Gruppen und Vereine, die sporadisch bei kirchlichen Anlässen mitwirken, kann die Kirchenpflege über die Höhe der Belegungsgebühr entscheiden.
 
Der Pavillon inkl. Küche steht für Mitarbeitende einmal jährlich gratis zur Verfügung. Die Sigristin wird gemäss Tarif verrechnet.


6. Verschiedenes / Haftung

Den Anordnungen der Sigristin und der Kirchenpflege ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter ist für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung verantwortlich. Der Veranstalter haftet gegenüber der Kirchgemeinde als Vermieterin für allfällige Beschädigungen und Verlusten an Einrichtungen und Anlagen, auch für fahrlässige oder mutwillige Verschmutzung.
 
Die Kirchenpflege lehnt bei allen Veranstaltungen und Anlässen jede Haftung ab. Der Veranstalter haftet für Schäden, welche durch ihn oder durch Besucher verursacht wurden. Für Diebstähle von Wertsachen und anderen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
 
In allen Räumen gilt striktes Rauchverbot.
An den Wänden dürfen nur mit Bewilligung der Sigristin Plakate, Bilder und Dekorationen befestigt werden. Es dürfen keine Nägel angebracht werden.
Für den Ausschank von alkoholischen Getränken ist allenfalls eine Bewilligung bei der Gemeindeverwaltung einzuholen.
 
Der Veranstalter nimmt das Merkblatt betreffend Videoüberwachung zur Kenntnis.
Betreffend der Benützung von Parkplätzen wird auf die kommunalen Vorschriften verwiesen.
Die Orgelbenützung wird nur an ausgebildete Personen nach entsprechender Instruktion bewilligt.
 
Die Kirchenpflege hat das vorliegende Reglement an der Sitzung vom 04. September 2023 genehmigt. Die angewandte Schreibweise gilt für alle Geschlechter.

 

Weitere Informationen finden Sie im Reglement Raumbenützung, sowie im Tarifreglement für Raumbenützung:

Reglement Raumbenützung

Tarife Raumbenützung

Merkblatt Videoüberwachung